Deutschland:
Zum jetzigen Wissensstand gibt es allerdings noch keine Einigung der deutschen Behörden über die Bedingungen, so wurde von der deutschen Zollbehörde mitgeteilt, dass mit 1. Mai 2024 keine neue Regelung in Kraft ist.
Förmliche Präferenznachweise, die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. handschriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat) ausgestellt wurden, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden (diese Angaben sind ohne Gewähr).
Österreich:
Die Behörden in Österreich sehen die Bedingungen einer Digitalen Signatur mittels Barcode (MEDOS System) als erfüllt & Präferenzen werden weiterhin akzeptiert (diese Angaben sind ohne Gewähr).
Empfehlung
Wir empfehlen daher, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen ab 1. Mai 2024 mit Nassstempel und Unterschriften der Türkischen Zollbehörden ausstellen zu lassen.
Über weitere Entscheidungen der Europäischen Kommission halten wir Sie informiert.